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Rechtliche Grundlagen

 

Rechtsgrundlage ist SGB VIII §§ 2 Abs.2 Ziff. 4; 27 ff. (Hilfen zur Erziehung), insbesondere

 

● § 34   Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

                       

● § 35   Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung           

          

● § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche               

            

● § 36   Hilfeplangespräch

 

● § 41   Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung               

          

 

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